Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ICT Berlin GmbH
1. Geltungsbereich und Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der ICT Berlin GmbH, nachfolgend "ICT", und ihren Kunden über Warenlieferungen, Software und Lizenzen, IT-Support, Beratung, Reparatur und Einrichtung, Projekte, Managed Services, Wartung, Hosting, E-Mail-Dienste, Cloud-Dienste, Backup und Wiederherstellung sowie damit zusammenhängende Leistungen.
Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die mit ICT einen Vertrag schließt. Verbraucher ist eine natürliche Person, die überwiegend zu Zwecken handelt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, finden ausschließlich auf die jeweils bezeichnete Kundengruppe Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gehen zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften stets vor.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ICT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn ICT ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern, soweit eine individualvertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
Individuelle Vereinbarungen zwischen ICT und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsunterlagen, Angebote und Vertragsschluss
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- a)individuell ausgehandelte Vereinbarungen sowie das von ICT angenommene Angebot oder die Auftragsbestätigung,
- b)Leistungsbeschreibung, Service-Level-Agreement, Wartungs- oder Managed-Service-Vertrag,
- c)für datenschutzrechtliche Fragen der Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen,
- d)diese AGB,
- e)die einbezogene Preisliste und
- f)für das jeweilige Drittprodukt die vor Vertragsschluss bereitgestellten Hersteller- oder Lizenzbedingungen.
ICT weist in Angeboten auf die unter https://ict-berlin.de/agb/ abrufbaren AGB hin. Der Kunde erklärt mit seiner Bestellung beziehungsweise Angebotsannahme sein Einverständnis mit ihrer Geltung, sofern ihm vor Abgabe seiner Vertragserklärung in zumutbarer Weise die Möglichkeit zur Kenntnisnahme eröffnet wurde.
Ein Angebot von ICT ist innerhalb der darin genannten Gültigkeitsfrist bindend, sofern es nicht als freibleibend, unverbindlich oder mit Tagespreisen gekennzeichnet ist. Bei Tagespreisen oder freibleibenden Beschaffungspreisen kommt ein Vertrag erst zustande, wenn der endgültige Preis von ICT bestätigt und vom Kunden angenommen wurde.
Ist die Darstellung von Leistungen oder Waren unverbindlich, gibt der Kunde mit seiner Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot ab. ICT kann dieses Angebot innerhalb von fünf Werktagen durch Auftragsbestätigung per E-Mail, Gegenzeichnung, einen für den Kunden erkennbaren Beginn der vereinbarten Leistung, Versand oder Übergabe der Ware annehmen. Geht dem Kunden innerhalb dieser Frist keine Annahme zu und beginnt ICT nicht für ihn erkennbar mit der Leistung, ist der Kunde nicht länger an sein Angebot gebunden.
ICT kann einen Auftrag auf sachlich abgrenzbare Teile beschränkt annehmen, wenn dies für den Kunden erkennbar ist und ihm die Teilleistung zumutbar ist.
Darstellungen auf der Website sind keine bindenden Angebote, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
Bei Verbraucherverträgen erfüllt ICT die gesetzlichen vorvertraglichen Informations- und Bestätigungspflichten. Die Vertragsbestätigung wird innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss, spätestens bei Lieferung der Ware oder vor Beginn der Dienstleistung, auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
3. Leistungsarten und Leistungsumfang
Art, Umfang, Leistungsort und Beschaffenheit der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und einer gegebenenfalls vereinbarten Leistungsbeschreibung oder einem SLA.
IT-Support nach Zeitaufwand, IT-Beratung, Analyse, Unterstützung und laufende Betreuung sind grundsätzlich Dienstleistungen. ICT schuldet hierbei eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Ergebnis vereinbart wurde.
Ist im Angebot ein konkret bestimmtes und abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart, gelten ergänzend die Regelungen über Projekte und Abnahme.
Managed Services, Wartung, Hosting, E-Mail-, Cloud- und Backup-Leistungen werden ausschließlich in dem im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder im SLA festgelegten Umfang erbracht. Nicht ausdrücklich bezeichnete Tätigkeiten sind nicht geschuldet.
Bei Leistungen Dritter wird im Angebot kenntlich gemacht, ob ICT selbst Vertragspartner des Kunden wird, ein Drittprodukt im eigenen Namen weiterverkauft oder lediglich einen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter vermittelt beziehungsweise für den Kunden beschafft.
ICT ist berechtigt, die zur Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten nach fachlichen und betrieblichen Gesichtspunkten auszuwählen und auszutauschen, soweit dem Kunden hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
Leistungen werden nach Wahl von ICT remote, am Standort von ICT, beim Kunden oder an einem sonst vereinbarten Leistungsort erbracht, soweit das Angebot nichts Abweichendes vorsieht.
Ein Support rund um die Uhr, eine Rufbereitschaft oder Leistungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Mitwirkungen bereit. Hierzu gehören insbesondere:
- a)vollständige und zutreffende Systeminformationen, Dokumentationen und Fehlerbeschreibungen,
- b)erforderliche Zugänge, Administratorrechte, Lizenzen und Herstellerzugänge,
- c)ein fachlich und organisatorisch erreichbarer Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis,
- d)Zutritt zu Räumen und Systemen sowie geeignete Wartungsfenster,
- e)rechtzeitige Entscheidungen, Tests, Abnahmen und Freigaben und
- f)geeignete Datensicherungen vor Eingriffen, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich von ICT übernommen wurde.
Der Kunde gewährleistet, dass er zur Bereitstellung von Systemen, Daten, Inhalten, Zugangsdaten, Software und Lizenzen berechtigt ist und dass die von ihm erteilten Weisungen rechtmäßig sind.
Zugangsdaten sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Der Kunde informiert ICT unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch, einen Verlust oder eine unbefugte Kenntnisnahme.
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich Leistungsfristen angemessen. ICT kann nach vorherigem Hinweis den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand nach den vereinbarten Sätzen abrechnen. Gesetzliche Rechte wegen Annahme- oder Mitwirkungsverzugs bleiben unberührt.
Lehnt der Kunde eine von ICT als erforderlich bezeichnete Sicherheitsmaßnahme ab, dokumentiert ICT den Hinweis und die Entscheidung des Kunden. ICT haftet nicht für Schäden, die bei pflichtgemäßer Umsetzung der ausdrücklich abgelehnten Maßnahme vermieden worden wären, soweit ICT den Kunden zuvor verständlich auf das konkrete Risiko hingewiesen hat.
Bei einem erheblichen und fortdauernden Sicherheitsrisiko kann ICT die betroffene Leistung nach vorheriger Warnung und angemessener Abhilfefrist aussetzen. Ist eine Fortsetzung für ICT unzumutbar, kann ICT den betroffenen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Bei akuter Gefahr gilt die Regelung zu Sofortmaßnahmen.
5. Termine, Änderungen und Sofortmaßnahmen
Leistungstermine werden individuell abgestimmt. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Sagt ein Kunde einen fest vereinbarten Termin so spät ab, dass ICT die reservierte Zeit trotz zumutbarer Bemühungen nicht anderweitig einsetzen kann, oder kann die Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht erbracht werden, kann ICT den tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Ausfall sowie bereits angefallene Aufwendungen abrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Zusätzliche Wünsche und Änderungen des Leistungsumfangs werden nur geschuldet, wenn ICT sie durch ergänzendes Angebot, Auftragsbestätigung oder E-Mail-Freigabe annimmt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Zusatzleistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
Freiwillige unentgeltliche Zusatzleistungen erfolgen aus Kulanz und begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung in zukünftigen Fällen.
Änderungswünsche können Termine, Aufwand, Festpreise, Service-Level und technische Abhängigkeiten verändern. ICT weist den Kunden auf erkennbare Auswirkungen hin.
Bei einer akuten Gefahr für Daten, Systeme, Netze oder Dritte darf ICT ohne vorherige Freigabe erforderliche und verhältnismäßige Sofortmaßnahmen zur Schadensabwehr treffen, insbesondere Systeme isolieren, Zugänge sperren, schädliche Prozesse beenden oder gefährdete Dienste vorübergehend deaktivieren. ICT informiert den Kunden unverzüglich und dokumentiert die Maßnahmen. Beruht die Gefahr auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand, wird der erforderliche Zusatzaufwand nach den vereinbarten Sätzen abgerechnet.
6. Leistungen nach Zeitaufwand und Leistungsnachweise
Leistungen nach Zeitaufwand werden auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit abgerechnet.
Abrechnungstakte, Mindestabrechnungszeiten, An- und Rückfahrt, Fahrtpauschalen, Kilometerkosten sowie Zuschläge außerhalb regulärer Geschäftszeiten ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der einbezogenen Preisliste.
Notwendige Reise-, Versand-, Übernachtungs- und sonstige Auslagen werden nur berechnet, soweit dies vereinbart ist oder der Kunde ihnen vorab zugestimmt hat.
ICT dokumentiert Leistungen durch digitale Zeiterfassung, Ticketdaten, Service- oder Einsatzberichte oder vergleichbare nachvollziehbare Aufzeichnungen.
Eine Aufwandsschätzung ist keine Garantie eines bestimmten Endpreises, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Obergrenze bezeichnet ist. ICT informiert den Kunden, sobald eine wesentliche Überschreitung erkennbar wird.
Ist eine verbindliche Kostenobergrenze vereinbart, überschreitet ICT sie nur nach Freigabe des Kunden. Hiervon ausgenommen sind unaufschiebbare und verhältnismäßige Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden erheblichen Gefahr, wenn der Kunde nicht rechtzeitig erreichbar ist. ICT informiert den Kunden unverzüglich.
7. Projekte, Funktionstest und Abnahme
Bei Projekten ergibt sich das geschuldete Ergebnis abschließend aus dem detaillierten Angebot und den dort ausdrücklich einbezogenen Anlagen. Nicht beschriebene Eigenschaften, Kapazitäten oder Integrationen sind nicht geschuldet.
Nach Fertigstellung teilt ICT dem Kunden die Abnahmebereitschaft mit und bietet, soweit sachgerecht, einen gemeinsamen Funktionstest an.
Der Kunde darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Festgestellte Mängel sind so konkret zu beschreiben, dass ICT sie prüfen und nacherfüllen kann.
ICT ist berechtigt, abgrenzbare und selbständig nutzbare Teilleistungen zur Teilabnahme vorzulegen, wenn dies im Angebot vorgesehen oder dem Kunden zumutbar ist.
Nach der Abnahme angeforderte Erweiterungen, geänderte Anforderungen und Leistungen außerhalb des vereinbarten Ergebnisses werden als Zusatzleistungen behandelt.
8. Support, Managed Services, Wartung und Service-Level
Umfang, betreute Systeme, enthaltene Tätigkeiten, Reaktionszeiten, Supportkanäle und Ausschlüsse ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem SLA.
Eine Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum bis zur Aufnahme der qualifizierten Bearbeitung. Sie ist keine garantierte Lösungs-, Wiederherstellungs- oder Entstörungszeit, sofern das SLA nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Reaktionszeiten laufen nur innerhalb der vereinbarten Supportzeiten. Erweiterte Supportzeiten gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Prioritäten und Reaktionszeiten setzen eine zutreffende Störungsmeldung über den vereinbarten Meldeweg voraus. Der Kunde stellt die zur Einstufung und Bearbeitung notwendigen Informationen bereit.
Überwachung, Patch-Management, Aktualisierung, Kapazitätskontrolle, Sicherheitsprüfung und proaktive Entstörung sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich Bestandteil der beauftragten Leistung sind.
Planbare Wartungsarbeiten werden individuell abgestimmt, sofern das SLA kein festes Wartungsfenster vorsieht. Dringende Sicherheits- und Störungswartungen dürfen ohne Vorankündigung durchgeführt werden, wenn ein Aufschub nicht vertretbar ist. ICT führt sie möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch und informiert den Kunden unverzüglich.
Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie im SLA ausdrücklich zugesagt ist. Bei der Berechnung bleiben vereinbarte Wartungsfenster und nicht von ICT zu vertretende Ausfälle unberücksichtigt, soweit das SLA nichts Abweichendes bestimmt.
ICT kann zur Störungsbearbeitung vorübergehende Umgehungslösungen einsetzen, wenn sie dem Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Nutzung im Wesentlichen ermöglichen.
Servicegutschriften, pauschalierte Minderungen oder Vertragsstrafen wegen einer SLA-Abweichung werden nur geschuldet, wenn sie im SLA ausdrücklich vereinbart sind. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
9. Hosting, E-Mail-Dienste, Domains und Kundeninhalte
Hosting-, E-Mail-, Speicher-, Datenbank- und Anwendungsleistungen werden innerhalb der im Angebot vereinbarten technischen Kapazitäten erbracht.
Der Kunde ist für seine Inhalte und deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Er stellt sicher, dass Webseiten, Domains, E-Mails, Dateien, Datenbanken und Anwendungen keine Rechte Dritter verletzen, keine Schadsoftware enthalten, nicht für Spam oder Angriffe genutzt werden und keine gesetzlichen Verbote verletzen.
ICT ist nicht verpflichtet, Kundeninhalte ohne konkreten Anlass allgemein zu überwachen. Gesetzliche Prüf-, Auskunfts-, Sicherungs- und Entfernungspflichten bleiben unberührt.
Bei einer akuten Gefahr, einer erkennbar rechtswidrigen Nutzung, Schadsoftware, Angriffen oder einer erheblichen Gefährdung anderer Systeme darf ICT die betroffenen Inhalte, Zugänge oder Dienste sofort sperren. ICT beschränkt die Maßnahme auf das Erforderliche und informiert den Kunden unverzüglich, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Bei nicht dringenden Vertrags- oder Rechtsverstößen gelten die gesetzlichen Rechte. ICT kann dem Kunden eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.
Kundendomains werden grundsätzlich auf den Kunden als Domaininhaber registriert. ICT übernimmt die technische Registrierung, DNS- und Nameserververwaltung sowie vereinbarte Transfers.
Die Verfügbarkeit einer Domain kann bis zur erfolgreichen Registrierung nicht garantiert werden. Maßgeblich sind zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle und des Registrars, sofern sie vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden.
Der Kunde stellt für Domainregistrierungen vollständige und aktuelle Inhaberdaten bereit. Er wirkt bei Authentifizierungen, Transfers und Inhaberwechseln rechtzeitig mit.
Eine Verlängerung oder Erneuerung von Domains ist nur geschuldet, solange der zugehörige Vertrag fortbesteht, die erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig vorliegen und fällige Entgelte bezahlt sind. ICT informiert den Kunden über erkennbare Hindernisse, soweit dies rechtzeitig möglich ist.
Unterstützung bei einem Provider- oder Domaintransfer nach Vertragsende wird nach Zeitaufwand vergütet, sofern sie nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten ist.
ICT schuldet bei E-Mail-Diensten keine uneingeschränkte Zustellung an externe Empfänger. Filter, Sperrlisten, Fehlkonfigurationen oder Annahmeentscheidungen fremder Mailserver liegen außerhalb des alleinigen Einflussbereichs von ICT.
10. Backup und Wiederherstellung
ICT übernimmt Backup-Leistungen nur aufgrund eines ausdrücklichen Auftrags. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt der Kunde für Auswahl, Einrichtung, Überwachung, Aufbewahrung und Prüfung geeigneter Datensicherungen verantwortlich.
Der konkrete Backup-Auftrag muss insbesondere die zu sichernden Systeme und Daten, Sicherungsintervalle, Aufbewahrungsdauer, Speicherorte, Verschlüsselung, Benachrichtigungen und gegebenenfalls Wiederherstellungsziele bestimmen.
Je nach Angebot können die einmalige Einrichtung, die automatische Überwachung von Sicherungsläufen, die Reaktion auf Fehlermeldungen, die Aufbewahrung ausgelagerter Kopien und die Wiederherstellung im Notfall geschuldet sein. Nicht ausdrücklich genannte Bestandteile sind nicht umfasst.
Eine automatische Überwachung bedeutet keine durchgehende manuelle Kontrolle. Fehlermeldungen werden innerhalb der vereinbarten Supportzeiten und Reaktionszeiten bearbeitet, sofern nicht ausdrücklich eine Überwachung und Reaktion rund um die Uhr vereinbart ist.
Regelmäßige Wiederherstellungstests, Integritätsprüfungen oder vollständige Testwiederherstellungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
ICT erbringt übernommene Backup-Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt. Ein absolut fehlerfreier Sicherungslauf oder die Wiederherstellbarkeit jedes einzelnen Datenstands kann wegen technischer Ausfälle, fehlerhafter Quelldaten, Verschlüsselung, Schadsoftware oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs von ICT nicht garantiert werden.
Bestimmte Wiederherstellungspunkte, maximale Datenverlustzeiträume oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie im Angebot oder SLA ausdrücklich zugesagt sind.
Der Kunde informiert ICT unverzüglich über Änderungen an Systemen, Datenmengen, Verschlüsselung, Zugangsdaten oder Schutzanforderungen, die den Backup-Auftrag beeinflussen können.
Wiederherstellungen und Notfalleinsätze werden nach Zeitaufwand berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich in einer Pauschale enthalten sind.
11. Hardware, Lieferung und Eigentumsvorbehalt
Beschaffenheit und Lieferumfang von Hardware ergeben sich aus dem Angebot. Produktabbildungen und allgemeine Herstellerbeschreibungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit wurden.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn ICT sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt hat. Lieferfristen beginnen erst, wenn alle für die Beschaffung erforderlichen Informationen und eine vereinbarte Anzahlung oder Vorkasse vorliegen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden hierdurch nur, wenn die Teillieferung auf seinen Wunsch erfolgt oder vorher vereinbart wurde.
Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern ICT bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ein kongruentes Beschaffungsgeschäft mit einem zuverlässigen Lieferanten abschließt und ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird. ICT informiert den Kunden unverzüglich. Ist eine Beschaffung dauerhaft nicht möglich, kann jede Partei vom betroffenen Teil zurücktreten; bereits erhaltene Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
Offensichtliche Transportschäden sollten bei Übergabe dokumentiert und ICT zeitnah mitgeteilt werden. Gesetzliche Rechte, insbesondere die Rechte von Verbrauchern, werden durch eine unterlassene Schadensanzeige nicht eingeschränkt.
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Lieferung Eigentum von ICT.
12. Software, Lizenzen und Leistungen Dritter
Für Software, Cloud-Dienste und Lizenzen gelten zusätzlich die vor Vertragsschluss bereitgestellten Nutzungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters.
Das Angebot weist aus, ob ICT das Produkt im eigenen Namen weiterverkauft, im Namen des Kunden beschafft oder lediglich einen direkten Vertrag mit dem Drittanbieter vermittelt.
Der Kunde erhält nur die im Angebot und in den Herstellerbedingungen bezeichneten Nutzungsrechte. Er darf technische Schutzmaßnahmen, Lizenzprüfungen und Nutzungsbeschränkungen nicht umgehen.
Soweit eine Lizenz an ein Kunden- oder Herstellerkonto gebunden wird, ist der Kunde für die dauerhafte Pflege seiner Kontodaten, Authentisierungsmittel und berechtigten Nutzer verantwortlich.
Aktivierung, Installation, Migration, Konfiguration und Hersteller-Support sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
Die Unterstützung bei Herstellergarantien und freiwilligen Hersteller-Supportfällen ist eine gesondert vergütungspflichtige Leistung, soweit sie nicht im Angebot enthalten ist. Gesetzliche Mängelrechte gegen ICT bleiben unberührt.
Ändert oder beendet ein Drittanbieter ein Produkt, informiert ICT den Kunden unverzüglich nach Kenntnis. Soweit ICT selbst Vertragspartner ist, darf ICT das Drittprodukt durch eine funktional gleichwertige Alternative ersetzen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist und die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Anderenfalls gelten die gesetzlichen Rechte; bei laufenden Verträgen kann jede Partei den nicht mehr erbringbaren Leistungsteil aus wichtigem Grund beenden.
Vermittelt ICT lediglich einen Vertrag zwischen Kunde und Drittanbieter, ist der Drittanbieter für seine Leistung verantwortlich. ICT haftet für eine pflichtgemäße Auswahl und Vermittlung, nicht aber für Pflichtverletzungen des Drittanbieters. Wird ICT selbst Vertragspartner, bleiben die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten von ICT unberührt.
13. Reparatur, Diagnose und Leihgeräte
Bei Reparaturaufträgen wird im Angebot oder Auftrag festgelegt, ob eine kostenpflichtige Diagnose nach Zeitaufwand, ein kostenloser Kostenvoranschlag oder eine Reparatur bis zu einer freigegebenen Kostenobergrenze geschuldet ist.
Ist die Ursache eines Fehlers vor der Diagnose nicht erkennbar, schuldet ICT keinen bestimmten Reparaturerfolg, bevor der Kunde die auf Grundlage der Diagnose vorgeschlagene Reparatur beauftragt hat.
Eine vereinbarte Kostenobergrenze wird nur nach Freigabe des Kunden überschritten. ICT informiert den Kunden, wenn während der Arbeiten zusätzliche Defekte oder notwendige Leistungen erkennbar werden.
Vor Übergabe eines Geräts sorgt der Kunde für eine aktuelle Datensicherung, sofern die Sicherung nicht ausdrücklich beauftragt wurde. Der Kunde entfernt nicht benötigte vertrauliche Daten und teilt erforderliche Passwörter auf einem sicheren Weg mit.
Nach Fertigstellung oder Diagnose fordert ICT den Kunden zur Abholung auf. Ist keine individuelle Frist vereinbart, kann ICT nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab Abholaufforderung und nach erneuter Ankündigung angemessene, nachweisbare Lagerkosten beziehungsweise die in der einbezogenen Preisliste ausgewiesenen Lagerkosten berechnen.
ICT darf ein nicht abgeholtes Gerät nach vorheriger Ankündigung auf Kosten des Kunden an die zuletzt mitgeteilte Anschrift zurücksenden. Eine Verwertung oder Entsorgung erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung oder gesetzlicher Befugnisse.
Leihgeräte werden nur aufgrund individueller Vereinbarung gegen Tages- oder Monatspauschale überlassen. Eigentum und alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei ICT.
Der Kunde behandelt Leihgeräte sorgfältig und verwendet sie nur vertragsgemäß. Er haftet nach den gesetzlichen Regeln für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Beschädigungen sowie für von ihm zu vertretenden Verlust oder Diebstahl. Übliche Abnutzung ist nicht ersatzpflichtig.
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Leihgeräts sind ICT unverzüglich mitzuteilen. Leihgeräte sind bei Vertragsende vollständig und mit überlassenem Zubehör zurückzugeben.
14. Preise und Preisänderungen
Maßgeblich sind die Preise des individuellen Angebots. Eine Preisliste gilt ergänzend nur, soweit das Angebot auf sie verweist und keine abweichenden Beträge enthält.
Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden für noch nicht erbrachte Leistungen entsprechend berücksichtigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Skonto, Rabatte und sonstige Nachlässe gelten nur für den konkret vereinbarten Auftrag und begründen keinen Anspruch für zukünftige Verträge.
15. Rechnung, Zahlung, Aufrechnung und Leistungsaussetzung
Rechnungen sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot oder in der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel bestimmt ist.
ICT darf nach Maßgabe des Angebots Abschlags- und Teilrechnungen stellen, Anzahlungen verlangen, Hardware oder Lizenzen gegen Vorkasse liefern und laufende Leistungen monatlich abrechnen.
Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden. Der Kunde stellt eine erreichbare Rechnungsadresse bereit und informiert ICT über Änderungen.
Für Zahlungsverzug, Verzugszinsen, Mahnkosten und Beitreibungskosten gelten die gesetzlichen Vorschriften.
ICT kann Forderungen an einen Factoring- oder Finanzierungsdienstleister abtreten. Der Kunde wird über eine geänderte Zahlstelle informiert.
Nach Vertragsschluss darf ICT eine angemessene Sicherheit oder Vorauszahlung nur verlangen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden erkennbar wird und der Zahlungsanspruch gefährdet ist.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in erheblichem Rückstand, kann ICT nach Mahnung, angemessener Nachfrist und vorheriger Sperrankündigung die betroffenen laufenden Leistungen vorübergehend aussetzen. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und darf nicht weiter reichen als zur Sicherung berechtigter Interessen erforderlich.
Eine Leistungsaussetzung entbindet den Kunden nicht von der Zahlung bereits erbrachter Leistungen. Nach vollständiger Zahlung nimmt ICT die Leistung innerhalb angemessener Zeit wieder auf, soweit der Vertrag fortbesteht und die Wiederaufnahme technisch möglich ist.
16. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
Laufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt bei einem unbefristeten laufenden Vertrag eine Regelung, kann jede Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für ICT kann insbesondere vorliegen bei:
- a)erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug trotz Mahnung und Fristsetzung,
- b)schweren Sicherheits-, Datenschutz- oder Compliance-Verstößen,
- c)dauerhaft fehlender notwendiger Mitwirkung,
- d)missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung von Diensten oder
- e)einer unzumutbaren Gefährdung von Systemen, Daten, Beschäftigten oder Dritten.
Soweit der Kündigungsgrund behebbar ist, ist vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich abzumahnen oder eine angemessene Abhilfefrist zu setzen. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Beendigung gesetzlich zulässig und unter Abwägung der Interessen gerechtfertigt ist.
Bei Vertragsende stellt ICT kundeneigene Zugangsdaten und Administrationskonten sowie vorhandene, vertraglich geschuldete technische Dokumentationen heraus. Eigene Skripte, Quellcode, interne Werkzeuge und Standardbausteine werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Unterstützung bei Übergabe, Migration oder Wechsel zu einem anderen Dienstleister wird nach Zeitaufwand vergütet, sofern sie nicht im Vertrag enthalten ist.
Für gehostete Kundendaten gilt die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung bestimmte Export- und Löschfrist. Fehlt eine Regelung, hält ICT die Daten nach Vertragsende 30 Kalendertage zur Abholung oder zum Export bereit. Danach darf ICT sie löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Daten in technisch rotierenden Sicherungskopien werden im regulären Sicherungszyklus überschrieben. Sie werden nach Vertragsende nicht mehr produktiv genutzt oder wiederhergestellt, sofern keine gesetzliche Verpflichtung oder gesonderte Vereinbarung besteht.
17. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
Nutzungsrechte an Drittsoftware richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
Der Umfang der Nutzungsrechte an individuell erstellten Skripten, Automatisierungen, Dokumentationen, Konzepten, Softwareanpassungen und sonstigen Arbeitsergebnissen ergibt sich vorrangig aus dem Angebot.
Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, das individuell für ihn erstellte Arbeitsergebnis dauerhaft für den bei Vertragsschluss erkennbaren eigenen internen Vertragszweck zu nutzen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Vorhandene oder unabhängig vom Kundenauftrag entwickelte Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen, Methoden, Konfigurationsbausteine, Standardtexte, Routinen und allgemeines Know-how verbleiben bei ICT. ICT darf sie weiterverwenden und weiterentwickeln, sofern dabei keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden offengelegt werden.
Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsumgebungen, internen Notizen oder nicht geschuldeter Dokumentation besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Der Kunde darf Urheber-, Lizenz- und Schutzrechtsvermerke nicht entfernen oder verändern.
Der Kunde räumt ICT für die Vertragsdurchführung die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten, Daten, Marken, Dokumentationen und Software ein. Die Rechte enden, sobald sie für die Vertragsdurchführung nicht mehr erforderlich sind, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
18. Vertraulichkeit, Unterauftragnehmer und sensible Systeme
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische, organisatorische und sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Sie verwenden solche Informationen nur zur Durchführung des Vertrags und machen sie nur Personen zugänglich, die sie hierfür benötigen.
Nicht vertraulich sind Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden.
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Soweit rechtlich zulässig, informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorab.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt fünf Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse und besonders geschützte Daten gilt sie so lange, wie der gesetzliche Schutz oder die Geheimhaltungsbedürftigkeit besteht. Eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung geht vor.
ICT darf geeignete freie Techniker, spezialisierte IT-Partner, Hersteller, Distributoren, Rechenzentrums- und Cloud-Anbieter als Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt für die eigenen Vertragspflichten verantwortlich.
Ein Zugriff eines Unterauftragnehmers auf besonders sensible Systeme bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Kunden. Als besonders sensibel gelten Systeme mit Gesundheits- oder Patientendaten, Personal- oder Bewerberdaten, Finanz- oder Buchhaltungsdaten, Berufsgeheimnissen von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder vergleichbaren Geheimnisträgern sowie kritische Produktions- oder Sicherheitsanlagen.
Ist bei einem besonders sensiblen System eine unaufschiebbare Sofortmaßnahme zur Abwehr einer erheblichen Gefahr erforderlich und der Kunde nicht rechtzeitig erreichbar, darf ICT einen geeigneten Unterauftragnehmer im erforderlichen Umfang einsetzen. ICT dokumentiert dies und informiert den Kunden unverzüglich.
Datenschutzrechtliche Unterauftragnehmer und Genehmigungsverfahren werden ergänzend im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.
19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Verarbeitet ICT personenbezogene Daten als eigenständig Verantwortlicher, erfolgt dies nach den hierfür geltenden Datenschutzinformationen. Verarbeitet ICT personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der auftragsbezogenen Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Solange ein gesetzlich erforderlicher Auftragsverarbeitungsvertrag nicht geschlossen ist, darf ICT den hiervon betroffenen Zugriff auf personenbezogene Daten oder Systeme zurückstellen, ohne hierdurch in Verzug zu geraten. ICT weist den Kunden auf das Erfordernis hin.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Nutzung und Übermittlung der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten sowie für die Zulässigkeit seiner Weisungen verantwortlich.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen geht für datenschutzrechtliche Fragen diesen AGB vor.
ICT darf eine Weisung aussetzen, wenn sie nach begründeter Einschätzung gegen Datenschutzrecht verstößt. ICT informiert den Kunden unverzüglich, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Gesetzliche Informations-, Unterstützungs-, Sicherheits- und Meldepflichten sowie die im Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbarten Prozesse bleiben unberührt.
20. Mängelrechte und Nacherfüllung
Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine Verkürzung für Neuware, Gebrauchtware, generalüberholte Hardware oder Vorführgeräte wird durch diese AGB nicht vorgenommen.
Mängelrechte bestehen nicht, soweit eine Störung allein auf nicht von ICT zu vertretenden Umständen beruht, insbesondere auf unzulässigen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, nicht freigegebener Software, fehlenden Updates außerhalb des beauftragten Leistungsumfangs, ungeeigneter Infrastruktur oder einer Nutzung entgegen dokumentierter Vorgaben. Der Kunde behält den Nachweis, dass der Mangel hiervon unabhängig besteht.
Der Kunde ermöglicht ICT eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung. Selbstvornahmen oder Eingriffe Dritter vor Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist werden nur ersetzt, wenn sie gesetzlich zulässig oder zur Abwehr einer dringenden Gefahr erforderlich waren.
Eine Garantie, insbesondere eine Beschaffenheits-, Haltbarkeits-, Verfügbarkeits- oder Datensicherungsgarantie, besteht nur, wenn ICT sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet hat.
Freiwillige Herstellergarantien bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten. Die Unterstützung bei ihrer Abwicklung ist nur dann ohne zusätzliche Vergütung geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
21. Haftung
ICT haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ICT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei Datenverlust ist die Ersatzpflicht auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit ICT die betroffene Datensicherung ausdrücklich übernommen und eine Pflicht aus diesem Backup-Auftrag verletzt hat.
Unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Datensicherung, Sicherheitsmaßnahme, Mitwirkung oder rechtzeitige Störungsmeldung, wird ein hierdurch mitverursachter Schaden nach den gesetzlichen Regeln über das Mitverschulden berücksichtigt.
Vermittelt ICT lediglich Leistungen eines Drittanbieters, haftet ICT nicht für dessen Leistungspflichten. ICT haftet jedoch für eigene Pflichtverletzungen bei Auswahl, Beratung, Vermittlung und Weiterleitung. Wird ICT selbst Vertragspartner, bleiben die eigenen Pflichten von ICT unberührt.
ICT haftet nicht für Schäden, die ausschließlich aus rechtswidrigen Kundeninhalten, unzutreffenden Informationen, nicht autorisierten Weisungen oder einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Lizenz- oder Schutzrechten entstehen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ICT, soweit Ansprüche unmittelbar gegen sie geltend gemacht werden.
Zwingende Ansprüche nach Datenschutzrecht und sonstigem zwingendem Recht bleiben unberührt.
22. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Leistungshindernisse
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch ein bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis außerhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, weitreichende Energie- oder Telekommunikationsausfälle, Pandemien, Arbeitskämpfe, Cyberangriffe von außergewöhnlichem Ausmaß sowie Störungen zentraler Vorlieferanten gehören.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Beginn, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen, soweit dies möglich ist. Leistungsfristen verlängern sich für die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Wiederanlaufzeit.
Dauert das Hindernis so lange an, dass dem Kunden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, kann er nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten oder diesen kündigen.
Ist ICT die Leistung dauerhaft unmöglich oder die Fortsetzung unzumutbar, kann ICT den betroffenen Leistungsteil ebenfalls beenden. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet; erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.
23. Ergänzende Bestimmungen für Unternehmer
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Sie gehen entgegenstehenden allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern das Angebot nichts anderes ausweist.
Der Unternehmer prüft Leistungsnachweise innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang und teilt erkennbare Unrichtigkeiten in Textform mit. Unterbleibt eine Mitteilung, gilt dies als Indiz für die Richtigkeit des Nachweises. Einwendungen wegen Fehlern, die innerhalb der Frist nicht erkennbar waren, bleiben zulässig.
Bei abnahmefähigen Projektergebnissen prüft der Unternehmer das Arbeitsergebnis innerhalb einer angemessenen Frist, regelmäßig innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft. Erfolgt innerhalb einer von ICT gesetzten angemessenen Frist keine Abnahme unter Benennung mindestens eines Mangels, gelten die gesetzlichen Regeln zur Abnahmefiktion. Die produktive Nutzung eines im Wesentlichen fertiggestellten Ergebnisses kann als Indiz für die Abnahme gelten, wenn zuvor eine angemessene Prüfung möglich war.
Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer, Spediteur oder sonstigen Transporteur auf den Unternehmer über. Gegenüber Kaufleuten gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
Eine Stornierung verbindlich bestellter Hardware oder Lizenzen bedarf der Zustimmung von ICT. Bei individuell konfigurierter Hardware, Sonderbestellungen, registrierten oder aktivierten Lizenzen sowie geöffneter oder entsiegelter Software kann ICT die Zustimmung verweigern. Stimmt ICT zu, ersetzt der Unternehmer die nachweisbar bereits entstandenen und nicht vermeidbaren Kosten. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
Bei unbefristeten laufenden Verträgen darf ICT die Preise eigener Leistungen an nach Vertragsschluss eingetretene Veränderungen der maßgeblichen Kosten anpassen, insbesondere Personal-, Rechenzentrums-, Energie-, Infrastruktur- und Finanzierungskosten sowie gesetzliche Abgaben. Die Anpassung ist auf den rechnerischen Anteil der Kostenveränderung am Gesamtpreis begrenzt. Kostensteigerungen und Kostensenkungen werden nach denselben Maßstäben berücksichtigt und saldiert; der Gewinnanteil wird durch die Anpassung nicht erhöht. ICT kündigt die Änderung mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Unternehmer kann den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
Ändert ein Drittanbieter den Bezugspreis eines laufenden Drittprodukts, darf ICT die nachweisbare Erhöhung oder Senkung dieses Bezugspreises im gleichen Umfang an den Unternehmer weitergeben, ohne den eigenen Leistungs- oder Gewinnanteil zu erhöhen. ICT informiert den Unternehmer unverzüglich nach Kenntnis. Die Änderung wirkt nicht vor der Herstelleränderung und nicht vor Zugang der Mitteilung von ICT. Bei einer nicht nur unerheblichen Erhöhung oder Leistungsverschlechterung kann der Unternehmer den betroffenen laufenden Leistungsteil bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
Bei Kaufverträgen über Waren oder Hardware kann ICT zunächst nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern, sofern die gewählte Art der Nacherfüllung dem Unternehmer zumutbar und gesetzlich zulässig ist. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unverändert.
Verletzt der Unternehmer schuldhaft seine Pflichten zur Rechtmäßigkeit von Kundeninhalten, Daten, Weisungen, Software oder Lizenzen, stellt er ICT von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie den erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. ICT informiert den Unternehmer unverzüglich, gibt ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis ab und ermöglicht ihm, sich an der Rechtsverteidigung zu beteiligen. Die Freistellung gilt nicht, soweit ICT den Anspruch mitverursacht hat.
Soweit ICT wegen einfacher Fahrlässigkeit haftet, sind mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Produktionsausfälle nur ersatzfähig, wenn sie bei Vertragsschluss als vertragstypische und vorhersehbare Folge der Pflichtverletzung erkennbar waren.
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, wenn der Unternehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
24. Besondere Bestimmungen für Verbraucher
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nur, wenn der Kunde Verbraucher ist. Sie gehen entgegenstehenden allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.
Vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen. Nach Vertragsschluss erhält er innerhalb angemessener Frist, spätestens bei Warenlieferung oder vor Beginn der Dienstleistung, eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Bei digitalen Inhalten enthält die Bestätigung gegebenenfalls auch die Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn und zum Verlust des Widerrufsrechts.
Verbraucher erhalten vor ihrer Bestellung den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer sowie alle zusätzlich anfallenden Versand-, Liefer-, Fahrt- und sonstigen Kosten im Angebot.
Bei Warenlieferungen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung nach den gesetzlichen Vorschriften über.
Für Waren, Waren mit digitalen Elementen, digitale Produkte, Dienstleistungen und Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängel- und Aktualisierungsrechte.
Die Kosten einer wegen eines Mangels erforderlichen Nacherfüllung trägt ICT nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einem per E-Mail geschlossenen Fernabsatzvertrag steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Maßgeblich ist die für die jeweilige Leistung beigefügte Widerrufsbelehrung.
Soll ICT vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnen, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen. Bei vollständiger Leistungserbringung kann das Widerrufsrecht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen. Bei einem Widerruf vor vollständiger Leistung kann Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet sein.
Digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger, insbesondere per E-Mail übermittelte Lizenzschlüssel oder sofortige Aktivierungen, werden vor Ablauf der Widerrufsfrist nur nach ausdrücklicher Zustimmung und Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bereitgestellt.
Das Widerrufsrecht kann insbesondere bei individuell nach Kundenspezifikation angefertigter oder eindeutig personalisierter Ware ausgeschlossen sein. Bei versiegelter Software auf einem körperlichen Datenträger kann es nach Entfernung der Versiegelung erlöschen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen.
Das Widerrufsrecht besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht bei einem Vertrag, bei dem der Verbraucher ICT ausdrücklich aufgefordert hat, ihn zur Ausführung dringender Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten aufzusuchen. Die Ausnahme erfasst keine darüber hinausgehenden, nicht ausdrücklich verlangten Leistungen oder nicht zwingend benötigten Waren.
Preisänderungen laufender eigener Leistungen oder von Drittprodukten erfolgen nur aufgrund einer transparenten individualvertraglichen Regelung, einer gesetzlichen Befugnis oder mit Zustimmung des Verbrauchers.
Die Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts gilt nur insoweit, als sie dem Verbraucher nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzieht, sofern diese Bestimmungen ohne Rechtswahl anwendbar wären.
ICT ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes teilzunehmen. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, https://www.verbraucher-schlichter.de/.
Die nur für Unternehmer bestimmten Untersuchungs-, Rüge-, Leistungsnachweis-, Preisänderungs- und Gerichtsstandsregelungen gelten nicht für Verbraucher.
25. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung der besonderen Regelungen für Unternehmer und Verbraucher.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.
26. Anbieterinformationen
ICT Berlin GmbH, Lübbenauer Weg 52, 12527 Berlin, Deutschland.
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg. Handelsregisternummer: HRB 221939 B.
Geschäftsführer: Franz Finsch und Florian Staske.
E-Mail: [email protected].
Anlage 1: Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Bei mehreren Waren, die im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, beginnt die Frist mit dem Erhalt der letzten Ware. Wird eine Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert, beginnt die Frist mit dem Erhalt der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, ICT Berlin GmbH, Lübbenauer Weg 52, 12527 Berlin, E-Mail: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an ICT Berlin GmbH, Lübbenauer Weg 52, 12527 Berlin, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Bei nicht paketversandfähigen Waren tragen Sie die Rücksendekosten nur, wenn deren voraussichtliche Höhe vor Vertragsschluss im Angebot angegeben wurde. Fehlt eine solche Angabe, tragen wir diese Rücksendekosten.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ergänzende Information außerhalb der Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Bei versiegelten Ton- oder Videoaufnahmen oder versiegelter Computersoftware auf einem körperlichen Datenträger erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Anlage 2: Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, ICT Berlin GmbH, Lübbenauer Weg 52, 12527 Berlin, E-Mail: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
Ergänzende Information außerhalb der Widerrufsbelehrung
Bei einem Vertrag über Dienstleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben, wir mit der Leistungserbringung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch vollständige Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Anlage 3: Widerrufsbelehrung für digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, ICT Berlin GmbH, Lübbenauer Weg 52, 12527 Berlin, E-Mail: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ergänzende Information außerhalb der Widerrufsbelehrung
Bei einem Vertrag über digitale Inhalte, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen, Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und wir Ihnen eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt haben.
Anlage 4: Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung ist nicht vorgeschrieben.
An ICT Berlin GmbH, Lübbenauer Weg 52, 12527 Berlin, E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren beziehungsweise die Erbringung der folgenden Dienstleistung oder die Bereitstellung der folgenden digitalen Inhalte:
Bestellt am beziehungsweise erhalten am:
Name des beziehungsweise der Verbraucher:
Anschrift des beziehungsweise der Verbraucher:
Datum:
Unterschrift, nur bei Mitteilung auf Papier:
Anlage 5: Erklärung zum vorzeitigen Beginn einer Dienstleistung
Diese Erklärung muss ein Verbraucher gesondert bestätigen, wenn ICT vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit IT-Support, Reparatur, Einrichtung oder einer anderen Dienstleistung beginnen soll.
☐ Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass die ICT Berlin GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt.
☐ Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung schulden kann.
☐ Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Auftrag oder Angebot:
Name des Verbrauchers:
Datum und Unterschrift beziehungsweise Bestätigung per E-Mail:
Anlage 6: Erklärung zur sofortigen Bereitstellung digitaler Inhalte
Diese Erklärung muss ein Verbraucher gesondert bestätigen, bevor ICT einen Lizenzschlüssel per E-Mail übermittelt, eine Lizenz im Kundenkonto aktiviert oder andere digitale Inhalte vor Ablauf der Widerrufsfrist bereitstellt.
☐ Ich stimme ausdrücklich zu, dass die ICT Berlin GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt und die digitalen Inhalte beziehungsweise die Lizenz sofort bereitstellt.
☐ Ich bestätige meine Kenntnis davon, dass ich durch meine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung mein Widerrufsrecht verliere, sofern mir die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt wird.
Digitale Inhalte oder Lizenz:
Auftrag oder Angebot:
Name des Verbrauchers:
Datum und Unterschrift beziehungsweise Bestätigung per E-Mail:
